offene Stellen

Bei uns bekommt jeder eine Chance. Egal ob Sie eine abgeschlossene Ausbildung besitzen oder nicht, wir finden den passenden Arbeitsplatz.

Wenn Sie flexibel und motiviert sind und Spaß an der Arbeit haben, sind Sie bei uns richtig aufgehoben.

Wir bieten Ihnen:

  • eine abwechslungsreiche Tätigkeit
  • tarifliche Entlohnung
  • Arbeit in Wohnortnähe
  • Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung
  • renommierte Kundenunternehmen
  • Betreuung vor Ort

häufig gestellte Fragen

Was ist Zeitarbeit?

Zeitarbeit bedeutet, dass Sie fest bei uns, der ZAA GmbH angestellt sind, aber bei einem unserer Kundenunternehmen arbeiten. Es gibt also ein Dreiecksverhältnis zwischen Ihnen als Zeitarbeitnehmer, uns, dem Personaldienstleister und unserem Kundenunternehmen.

Wie läuft es in der Zeitarbeit ab?

Während Sie als Zeitarbeitnehmer bei uns angestellt sind, arbeiten Sie in verschiedenen Einsätzen bei unseren Kundenunternehmen. Nach maximal 18 Monaten (Höchstüberlassungsdauer) müssen Sie einen Einsatz bei einem anderen Kundenunternehmen antreten. Somit wechselt der Ort Ihre Tätigkeit ab und zu.

Wieviel verdiene ich in der Zeitarbeit?

Je nach Ihrer Ausbildung und Qualifizierung kann Ihr Stundensatz variieren. Bei der ZAA GmbH werden Sie nach dem BAP-Tarifvertrag bezahlt, sodass Sie deutlich über dem Mindestlohn liegen. Des Weiteren zahlen wir Zuschläge, Urlaub- und Weihnachtsgeld.

Kann ich als Zeitarbeitnehmer vom Kundenunternehmen übernommen werden?

Ja, dass Kundenunternehmen kann Sie einstellen, sofern von beiden Seiten Interesse besteht. Die Zeitarbeit wird von vielen Mitarbeitern als eine „Zwischenlösung“ oder als Sprungbrett in ein Kundenunternehmen genutzt.

Was bedeutet Equal Pay?

Equal Pay ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgehalten und besagt, dass ein Zeitarbeitnehmer nach 9 Monaten ununterbrochener Einsatzzeit bei einem Kunden dasselbe Gehalt wie ein vergleichbarer Festangestellter des Kundenunternehmens erhalten muss.

Kann ich als Zeitarbeitnehmer einfach so gekündigt werden?

Nein! Sie genießen in der Zeitarbeit genau den gesetzlichen Kündigungsschutz, wie in anderen Arbeitsverhältnissen auch.

Gibt es ein Gesetz zur Zeitarbeit?

Die Zeitarbeit wird gesetzlich durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Dies schützt Sie z. B. vor dem Versuch, Zeitarbeitnehmer als billige Arbeitskraft bei einem Kundenunternehmen einzusetzen. Im AÜG sind unter anderem die Gleichstellung oder Equal Pay in der Zeitarbeit verankert.